Welche Möglichkeiten / Funkarten gibt es für "Jedermann"?

Worum geht es beim Hobby "Funk" überhaupt?
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Altes_Forum
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Welche Möglichkeiten / Funkarten gibt es für "Jedermann"?

Beitrag von Altes_Forum »

von DJ1NG » Mo 20. Dez 2021, 20:03
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Amateurfunk schön und gut - ohne "Lizenz" geht da eben gar nichts. Dennoch besteht in Deutschland für jedermann die Möglichkeit, ohne Genehmigung, Prüfung, gebühren oder sonstiges, folgende Hobbyfunkarten auch zur Krisenvorsorge frei zu nutzen. Details zu den einzelnen Bereich kann man unter https://hobbyfunk.de nachlesen.
  • CB-Funk
    Frequenzbereich 27 MHz (11 Meter Band). Europaweit sind 40 Kanäle in AM und FM zugelassen. Als DER Notrufkanal hat sich Kanal 9 AM herausgestellt. Hier sind werktags auch immer noch sehr viele LKW-Fahrer (Trucker) anzutreffen. Es gibt Mobilfunkgeräte (zum Einbau in PKW oder LKW) und Handfunkgeräte mit abnehmbaren Antennen. Die Reichweite der Funkverbindung ist extrem stark vom Standort der Funkstation, dem Gerät und der verwendeten Antenne abhängig. Mobilfunkgeräte können dank 12 Volt Stromversorgung an jedem Fahrzeug Akku mit der enstprechenden Spannung problemlso betrieben werden. CB-Funkgeräte werden heutzutage in LKWs bereits ab Werk eingebaut und sind somit immer extrem weit verbreitet.
    Ein Beispiel für ein Notfunk-Paket mit einem CB-Funkgerät findet man hier.
  • Freenet (VHF)
    Das ist kein Internet-Anbieter, sondern ein Funkdienst für Jedermann im Bereich 149 MHz. Die Funkgeräte arbeiten mit analogen oder digitalen Betriebsarten. Bis auf eine Ausnahme gibt es nur Handfunkgeräte mit einer fest verschraubten Antenne. Inzwischen gibt es aber sogar ein Fahrzeugfunkgerät mit 12 Volt Anschluss und einer abschraubbaren Antenne. Die Reichweiten liegen im Bereich von 5-10 Kilometern. Abhängig vom Gelände und Standort kann auch mehr erzielt werden - vor allem wenn z.B. das Fahrzeugfunkgerät auf einer Erhebung mit freiem Sichtfeld steht. Die Funkgeräte sind in der Regel sehr stabil und halten schon einiges an Belastung aus. Die Geräte sind leider kaum verbreitet und daher nur für speziellere Anwendungen im Einsatz.
  • PMR446 (UHF)
    Frequenzbereich 446 MHz. Im Endeffekt ein Kurzstreckenfunk mit "geringer" Reichweite. Abhängig von Standorten und Gegebenheiten sind aber auch hiermit einige Kilometer drin. Lediglich im Wald und bei vor allem nassen Bäumen hat man hier ein ganz klares Nachsehen und nur geringe Reichweiten zu erwarten. Diese Funkgeräte befinden sich inzwischen vielfach in Kinderhänden, da die Gerät ezum einen so schön klein und zum anderen auch recht günstig zu erwerben sind. Sie sind das, was man heutzutage unter einem klassischen "Walkie Talkie" versteht. Geocacher benutzen die Geräte auch gerne auf ihren Touren durch's Gelände. Daher sind die Geräte weit verbreitet.
ACHTUNG FINGER WEG
Speziell bei den großen Internet-Kaufhäusern gibt es eine Menge Handfunkgeräte welche als Hobbyfunkgeräte angepriesen werden, jedoch tatsächlich von Menschen ohne Amateurfunk-Genehmigung nicht legal betrieben werden dürfen. Man erkennt diese in der Regel daran, dass die Antenne abnehmbar ist, die Sendeleistung bei 5 Watt liegt und die Geräte in der Regel VHF und UHF gleichzeitig als nutzbare Frequenzbereiche beinhalten.

Bevor man ein "illegales" Gerät kauft, lieber einmal hier im Forum nachfragen. Wir stehen mit Rat und Tat zur Seite beim Kauf.
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ChrisHaSaar
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Re: Welche Möglichkeiten / Funkarten gibt es für "Jedermann"?

Beitrag von ChrisHaSaar »

ACHTUNG FINGER WEG
Speziell bei den großen Internet-Kaufhäusern gibt es eine Menge Handfunkgeräte welche als Hobbyfunkgeräte angepriesen werden, jedoch tatsächlich von Menschen ohne Amateurfunk-Genehmigung nicht legal betrieben werden dürfen. Man erkennt diese in der Regel daran, dass die Antenne abnehmbar ist, die Sendeleistung bei 5 Watt liegt und die Geräte in der Regel VHF und UHF gleichzeitig als nutzbare Frequenzbereiche beinhalten.
Dazu habe ich gleich mal eine Frage, die mir gestellt wurde:

Wenn es einen Fall der Not oder Krise gäbe und man hätte diese Geräte, wie hier im Beitrag erwähnt, vorliegen, wäre es dann nicht vertretbar, wegen "höherer Gewalt" diese Geräte zu nutzen?

Oder anders gefragt: Was würde passieren, würde ich solch ein Gerät benutzen? Wie würde das auffallen? Was würde mich erwarten?

(In dem Fall frage ich in der Tat für einen Freund) :lol:
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DJ1NG
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Re: Welche Möglichkeiten / Funkarten gibt es für "Jedermann"?

Beitrag von DJ1NG »

ChrisHaSaar hat geschrieben: Do 7. Sep 2023, 10:33(In dem Fall frage ich in der Tat für einen Freund) :lol:
;)

So sieht die Gesetzgebung für die Bundesrepublik Deutschland aus:

Strafgesetzbuch - § 34 - Rechtfertigender Notstand
1Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. 2 Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Strafgesetzbuch - § 323c - Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) ...
Bürgerliches Gesetzbuch - § 228 - Notstand
1Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. 2Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet.
Bürgerliches Gesetzbuch - § 904 - Notstand
1Der Eigentümer einer Sache ist nicht berechtigt, die Einwirkung eines anderen auf die Sache zu verbieten, wenn die Einwirkung zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig und der drohende Schaden gegenüber dem aus der Einwirkung dem Eigentümer entstehenden Schaden unverhältnismäßig groß ist. 2Der Eigentümer kann Ersatz des ihm entstehenden Schadens verlangen.
Ordungswidrigkeitengesetz - § 16 - Rechtfertigender Notstand
1Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. 2Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Und wenn man das Ganze in verständliches Hochdeutsch übersetzt, kommt dabei folgendes heraus:

Wenn man in einem Notfall, Unfall, Katastrophenfall Gefahr für Leib und Leben besteht, dann darf im Endeffekt JEDEs MITTEL eingesetzt werden, um diese Gefahr abzuwenden - also auch, bevor diese Gefahr besteht!

Sprich: Wenn Du zu einem Verkehrsunfall hinzukommst, welcher sich in mitten eines Bayerischen Dorfes (im Funkloch) ereignet hat, ein Funkgerät mit sich führt, mit welchem er einen Amateurfunkumsetzer erreichen kann, dann ...

... DARF er dieses Gerät einschalten und sein möglichstes tuen, um damit Hilfe herbeizuholen!
... MUSS er diesen Schritt sogar unternehmen, wenn er nicht in der Lage wäre, Erste Hilfe oder ähnliche szu leisten!

Da jeder Besitzer beispielsweise eines China-Böllers a la Baofeng UV-5R ja in der Lage wäre, die Sprechtaste zu drücken, dies aber nicht tut, weil er keine Amateurfunkgenehmigung besitzt, dann macht er sich sogar strafbar, weil er es NICHT getan hat ;)
DJ1NG / DN1NF / Manager von DL0JRK

Mein ganz persönliches Notfunk-Projekt: https://dj1ng.aknotfunk.de
Mein drahtloses Hobby: http://dj1ng.deutschland-funkt.de

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