Es soll helfen, dass Buergerinnen und Buerger auch bei einem flaechendeckenden Stromausfall den Notruf absetzen koennen, wenn sie ein ernstes Gesundheitsproblem haben (z.B. Unfall, Herzinfarkt, schwere Verletzung) oder in einer Gefahrensituation Hilfe brauchen (z.B. Feuer).
Denn: Wenn der Strom flaechendeckend ausfaellt, funktionieren Festnetz-Telefone nicht mehr, und auch das Handynetz bricht nach ein bis zwei Stunden auf Grund der Batteriepufferung in den Netzzellen zusammen. Das bedeutet, dass man den Notruf (112 für Feuerwehr und Rettungsdienst) oder 110 (fuer die Polizei) nicht mehr anrufen kann. In diesem Fall richten die Katastrophenschutz- und Gefahrenabwehrbehoerden umgehend Anlaufstellen ("Leuchttuerme") ein, wo die Bevoelkerung Hilfe bekommen kann. Oft sind es Feuerwehrhaeuser, die untereinander ueber Funk verbunden sind. Damit die Buergerinnen und Buerger diese "Leuchttuerme" nicht nur fußlaeufig oder mit Verkehrsmitteln erreichen koennen, kann der Buergernotfunk helfen. Freiwillige mit geeigneten Funkgeraeten stellen eine Funkverbindung zum naechsten "Leuchtturm" her und rufen so Hilfe.